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Mag. Jürgen Pföstl, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Salzburg

Ihr Rechtsanwalt in Salzburg

Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Arbeitsrecht & Sozialrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Arbeits- und Dienstverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zwischen diesen beiden wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Der Inhalt dieses Vertrages wird durch arbeitsrechtliche Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge sowie Betriebsvereinbarungen bestimmt. Dieses untergliedert sich in ein Individual- und ein Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die individuelle Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Einerseits gibt es arbeitsrechtliche Bestimmungen, die lediglich für einzelne Berufsgruppen Bestand haben (Angestelltengesetz; Dienstordnung B für Ärzte), andererseits finden sich arbeitsrechtliche Regelungen, die sämtliche Arbeitnehmer betreffen (z.B. Urlaubsgesetz). Das Kollektivarbeitsrecht findet in seiner Gesamtheit im das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der Arbeitgeberseite sowie deren  Verbänden auf der anderen Seite Anwendung. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist dabei der wichtigste Normenkatalog. Kollektivverträge sowie Regelungen betreffend die Rechte und Pflichten des Betriebsrats stützen sich darauf. 

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Mag. Pföstl vertritt Sie oder Ihr Unternehmen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich. Gerne können Sie einen Besprechungstermin telefonisch unter +43 662 230 784 oder per E-Mail an office@anwalt-pfoestl.at vereinbaren.

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